Unsere AGB
1. Leistungen
1.1. Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt
und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des
vereinbarten Entgelts.
1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare
Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der
Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind
die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. Das Personal des Möbelspediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart
ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter
Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
2. Beiladungstransport
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
3. Beauftragung Dritter
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung
des Umzugs beauftragen.
4. Trinkgelder
Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf
Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder
Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur
zu zahlen.
6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
6.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile,
insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport
sichern zu lassen.
6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet,
dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die
von dem Gut ausgeht.
7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif
oder unbestritten sind.
8. Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der
Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.
9. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen,
dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
10.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart
wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei
Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch
vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu
bezahlen.
10.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag
festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
10.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der
bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der
Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen
Vorschriften durchzuführen.
10.4. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
11. Lagerung
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Absenders zur Verfügung gestellt.
12. Rücktritt und Kündigung
12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312
g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches
Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der
Absender, so kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen
beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder
die vereinbarte Fracht, dass etwaige Standgeld sowie zu ersetzende
Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge
der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig
erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;
12.2.2. oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
13. Gerichtsstand
13.1. Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages
und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag
zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender
beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich
zuständig.
13.2. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach
Vertragsabschluss seinen Wohn- sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das
Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
15. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur
Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an
Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine
Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger
Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für
die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.